IMPRESSUM

MEDIABRIDGES GmbH
Agentur für Unternehmenskommunikation
Friedrich-Ebert-Straße
51429 Bergisch Gladbach
Telefon +49 - (0) 22 04 - 84 27 80
Telefax +49 - (0) 22 04 - 84 27 86

E-Mail: info@mediabridges.de
Internet: www.mediabridges.de

Geschäftsführer: Thomas Krokowski
Registergericht: Amtsgericht Köln
Handelsregisternummer: HRB 62251
Steuer Nummer: 204-57191746
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE 258197511
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag:
Thomas Krokowski (Adresse wie oben genannt)


Haftungshinweis:
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.


Allgemeine Geschäftsbedingungen der MEDIABRIDGES GmbH:

1. Geltungsbereich. Diese nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge an die MEDIABRIDGES GmbH (nachfolgend Agentur genannt). Diese AGB gelten zwischen den Vertragspartnern, soweit diese Kaufleute sind, auch für alle zukünftigen Verträge, soweit sie nicht durch neue AGB der Werbeagentur ersetzt sind, die dem Auftraggeber übermittelt sind.


2. Präsentation. Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch die Agentur erfolgt, unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen Zahlung des mit dem Auftraggeber dafür vereinbarten Entgelts (Präsentationshonorar). Besteht hierzu keine Vereinbarung, gilt der bei Erteilung des Auftrags für diese Leistung übliche Stundensatz der Agentur. Das Präsentationshonorar wird im Falle der Erteilung des Auftrags angerechnet.
Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von der Agentur im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben, soweit kein Auftrag zur Umsetzung der Präsentation an die Agentur erfolgt, bei dieser. Im Falle der Auftragserteilung auf Basis der Präsentation, gehen die Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte nach Maßgabe der Ziffer 8 auf den Auftraggeber über.

3. Auftragsinhalt. Der Inhalt des Auftrages an die Agentur zur Durchführung eines Projekts bestimmt sich nach dem Inhalt der schriftlichen Freigabe durch den Auftraggeber. Erfolgt die Durchführung des Auftrages auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers nach mündlicher Freigabe durch diesen, gilt der letzte von der Agentur übermittelte Auftragsinhalt als vereinbart. In diesem Fall gilt eine Aktennotiz der Agentur über mündlicher Freigabe als Freigabenachweis, mit der Maßgabe, dass der Auftraggeber anderweitigen Auftragsinhalt beziehungsweise fehlende
Freigabe nachweisen muss (Beweislastumkehr).

4. Treubindung an den Auftraggeber. Die Treubindung gegenüber ihrem Auftraggeber verpflichtet die Agentur zu einer objektiven, allein auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichtete Beratung. Dies betrifft insbesondere Fragen des Media-Einsatzes und die Auswahl dritter Unternehmen und Personen durch die Agentur z.B. im Bereich der Werbemittelproduktion. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter nach pflichtgemäßem Ermessen der Agentur.

5. Media-Aufträge. Aufträge an Werbeträger erteilt die Agentur im eigenen Namen und für eigene Rechnung unter der Voraussetzung, dass ein Mediavertrag mit dem Auftraggeber abgeschlossen wurde bzw. die Mediaplanung zwischen Kunde und Agentur abgestimmt ist.

6. Konkurrenzausschluss. Die Agentur verpflichtet sich, ihre Auftraggeber über mögliche Konkurrenzkonflikte zu informieren und gewährt auf Verlangen Konkurrenzausschluss für die im einzelnen festzulegenden Produkte und Dienstleistungen, soweit sie hieran nicht durch andere bereits bestehende Verträge gehindert ist.
Mit der Einräumung eines Konkurrenzausschlusses durch die Agentur korrespondiert die Verpflichtung des Auftraggebers, während des ungekündigten Agenturvertrages im Bereich des Vertragsgegenstandes keine andere Agentur mit der Beratung, Planung, Gestaltung und Durchführung von PR – und Werbemaßnahmen zu beauftragen.

7. Geheimhaltungspflicht. Die Agentur ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers verpflichtet. Soweit sie dritte Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranzieht, verpflichtet die Agentur diese zur gleichen Sorgfalt. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.

8. Urheber- und Nutzungsrechte. Alle im Falle von Agenturaufträgen mit den gelieferten Arbeiten der Agentur zusammenhängenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte überträgt die Agentur im Rahmen des Vertragszwecks auf den Auftraggeber. Der Übertragungsumfang wird in der vertraglichen Vereinbarung zwischen Agentur und Auftraggeber konkretisiert bzw. ergibt sich aus dem im Vertrag festgelegten Inhalt, Umfang und zeitlichen, inhaltlichen und örtlichen Geltungsbereich von Nutzungsrecht und Nutzungsart.
Ist Vertragsgegenstand ein Einzelauftrag (Projekt), gehen Nutzungsrechte auf den Kunden über, Urheberrechte und elektronischer Datenbestand verbleiben bei der Agentur.
Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Agentur.

9. Haftung. Die Agentur haftet dem Auftraggeber gegenüber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch bzgl. eingeschalteter Erfüllungsgehilfen bzw. Dritter für die die Agentur gegenüber dem Auftraggeber haftet.
Im Falle eines nicht wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes von der Agentur zu vertretenden Leistungshindernisses (Unvermögen/Unmöglichkeit) ist die Werbeagentur berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, letzteres nur, soweit nicht eine Teilleistung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Für aus dem Rücktritt der Agentur entstehende Ansprüche des Auftraggebers gelten die Haftungsbeschränkungen dieser AGB.
Hiervon unberührt ist die Haftung der Agentur für zugesicherte Eigenschaften.
Schadensersatzansprüche gegen die Agentur sind, soweit nach den Bestimmungen dieser AGB dem Grunde nach gegeben, begrenzt auf geschäftstypische Schäden. Ausgeschlossen ist die Haftung für entfernte Folgeschäden. Die Haftung der Agentur ist auf maximal 50% des Auftragwertes je Auftrag begrenzt.

10. Rügepflicht des Auftraggebers. Im Falle fehlerhafter Leistung der Agentur muss der Auftraggeber offensichtliche Mängel spätestens binnen 14 Tagen rügen (Absendung der Rüge) und vor Geltendmachung anderer Ansprüche zur Nachbesserung binnen angemessener Frist auffordern.

11. Gerichtsstand. Der Gerichtsstand ist Bergisch Gladbach.

12. Anwendbares Recht. Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern deutsches Recht anwendbar.

13. Zahlungsbedingungen. Die Zahlung (Nettopreis zzgl. Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Ist zwischen Agentur und Auftraggeber kein Preis für die Leistung der Agentur und von dieser vertragsgemäß zu beauftragender Dritter vereinbart, gelten Angebot und Auftrag (Freigabe) sowie die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltende Preisliste der Agentur bzw. bei Drittleistungen die gegenüber der Agentur geltende Preisliste des Dritten. Ist kundenseitig kein Angebot angefordert, gilt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltende Preisliste.
Der Auftraggeber ist – vorbehaltlich anderer Vereinbarung – verpflichtet, auf ausdrückliche Anforderung der Agentur, ab Auftragserteilung einen Vorschuss i.H.v. bis zu 30 % des vereinbarten Gesamtpreises bzw. der sich aus Ziff. 13 Satz 2 und 3 ergebenden Forderungshöhe zu leisten.

14. Zahlungsverzug. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann die Agentur Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen der Agentur auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.
Bei Zahlungsverzug sind die üblichen Verzugszinsen zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so hat dieses nicht die Unwirksamkeit der anderen Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages zur Folge.

Anschrift:
MEDIABRIDGES GmbH
Friedrich-Ebert-Str.
51429 Bergisch Gladbach

Handelsregister: Amtsgericht Köln HGB
Geschäftsführer: Thomas Krokowski
Stand: 01/2011